Druckversion vom: 22.02.2012
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Zum Schutze des Verbrauchers

Mit der deutschen Trinkwasserverordnung vom Mai 2001, in Kraft getreten am 01. Januar 2003, liegt die Verantwortung für die Qualität des Wassers nicht mehr ausschließlich beim Wasserversorger, sondern auch beim Immobilienbesitzer.

Die Grenzwerte für Inhaltsstoffe sind an der Entnahmestelle zu bestimmen. Damit spielt die gesetzeskonforme Gestaltung der Trinkwasserinstallation und die Wahl der Werkstoffe eine elementare Rolle.

Um die Einhaltung dieser Grenzwerte zu garantieren, wurde schon vor dem Inkrafttreten der Deutschen Trinkwasserverordnung im Januar 2003 die Werkstoff-Norm DIN 50930-6 für zulässige Elementkonzentrationen in Trinkwasserlegierungen geschaffen. Der Druck, bedenkliche Substanzen – wie Blei – im Trinkwasser weiter zu reduzieren, wird stetig zunehmen.
Stark beeinflusst wird dies durch die gesetzlichen Vorgaben in einigen US-amerikanischen Bundesstaaten.

CUPHIN erfüllt bereits heute die zu erwartenden gesetzlichen Anforderungen an Werkstoffe in der Trinkwasserinstallation – auf allen Märkten weltweit!

Für Kupferlegierungen sind folgende Grenzwerte von Bedeutung*:
Element Grenzwerte (in [µg/l])
bis 2003 bis 2012 ab 2013
Blei 40 25 10
Nickel 40 20 20
Arsen 10 10 10
* Auszug aus TrinkwV (PDF, 98 KB)

Deutsche Trinkwasserverordnung (TrinkwV) (PDF, 98 KB)

Die deutsche TrinkwV regelt die Grenzwerte für Stoffe, die im Trinkwasser an der Zapfstelle enthalten sein dürfen, damit gesundheitliche Beeinträchtigungen verhindert werden.

Zugelassene Werkstoffe heute

Die DIN 50930-6 bietet dem Installateur eine Werkstoffauswahl an, bei der er sicher sein kann, dass eine daraus hergestellte Installation die Grenzwerte der TrinkwV erfüllt.

Die aktuelle Fassung der
DIN 50930-6
finden Sie beim Beuth-Verlag.

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