Mit der deutschen Trinkwasserverordnung vom Mai 2001, in Kraft getreten am 01. Januar 2003, liegt die Verantwortung für die Qualität des Wassers nicht mehr ausschließlich beim Wasserversorger, sondern auch beim Immobilienbesitzer.
Die Grenzwerte für Inhaltsstoffe sind an der Entnahmestelle zu bestimmen. Damit spielt die gesetzeskonforme Gestaltung der Trinkwasserinstallation und die Wahl der Werkstoffe eine elementare Rolle.
Um die Einhaltung dieser Grenzwerte zu garantieren, wurde schon vor dem Inkrafttreten der Deutschen Trinkwasserverordnung im Januar 2003 die Werkstoff-Norm DIN 50930-6 für zulässige Elementkonzentrationen in Trinkwasserlegierungen geschaffen. Der Druck, bedenkliche Substanzen – wie Blei – im Trinkwasser weiter zu reduzieren, wird stetig zunehmen.
Stark beeinflusst wird dies durch die gesetzlichen Vorgaben in einigen US-amerikanischen Bundesstaaten.
CUPHIN erfüllt bereits heute die zu erwartenden gesetzlichen Anforderungen an Werkstoffe in der Trinkwasserinstallation – auf allen Märkten weltweit!


